Organisation
Warum und in wessen Auftrag erfolgt Ihre Begutachtung?
Unfallmedizinische Gutachten sollen Verletzungsfolgen darstellen, Vorschäden abgrenzen und die Unfallfolgen nach festgelegten Kriterien (Tabellen) bemessen.
Seitens der Gerichte ist gelegentlich die Beurteilung gefragt, ob eine ärztliche Behandlung fehlerhaft war.
Auftraggeber dieser Gutachten sind hauptsächlich
- Private und öffentlich-rechtliche Versicherungsträger
- Die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung („Berufsgenossenschaften“)
- Versorgungsträger im Beamtenrecht
- Gerichte, meist in Zivil- oder Sozialgerichtsverfahren
- Fahrerlaubnisbehörden
- Rechtsanwälte für ihre Mandanten
Grundsätzlich können auch Privatpersonen ein Gutachten „in eigener Sache“ beauftragen. Hier ist im Vorfeld der Abgleich mit dem Erwartungshorizont des Auftraggebers geboten.
Wie läuft Ihre Begutachtung ab?
Sie werden im Vorfeld gebeten, drei passende Termine zur Begutachtung mitzuteilen, und werden dann entsprechend einbestellt. Bitte lesen Sie das Einbestellschreiben sorgfältig und bringen Sie die erbetenen Unterlagen zum Termin mit. Wenn Sie die Unterlagen nicht besitzen, besorgen Sie diese bitte rechtzeitig an entsprechender Stelle.
Die Anwesenheit von Begleitpersonen bei der Befragung kann in manchen Fällen unerwünscht sein. Bei der Untersuchung ist die Anwesenheit einer Begleitperson immer möglich. Erwarten dürfen Sie das einfühlsame Eingehen auf Ihre Beschwerden und Einschränkungen und ein professionelles, unparteiisches Gutachten.
